Besucherordnung

Aufsichtspersonal und Security
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung der Kantine oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, zur Feststellung der Personalien bei Vorkommnissen, Einsicht in den Personalausweis zu nehmen.

Fluchtwege
In den Veranstaltungsräumen sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.

Tisch- und Stuhlordnung
Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordnung in den Veranstaltungsräumen darf nicht verändert werden: 
Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus der Reihe zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bei Zuwiderhandlung ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Speisen und Getränke
Der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Genehmigung der Geschäftsführung oder des Veranstalters dürfen aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen im Zuschauerraum weder Bild- noch Tonaufzeichnungen (gilt auch für Aufnahmen mit Fotohandys) vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen werden Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen verwahrt.

Bühne & Regie
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet. Mutwillige Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen des Hauses werden strafrechtlich verfolgt. Der Schadenverursacher ist zum vollen Schadenersatz sowohl bei vorsätzlich als auch fahrlässig verursachten Schäden verpflichtet.

Abgabe der Garderobe und des Gepäcks
Die Besucher haben die Pflicht, ihre Garderobe an der Besuchergarderobe abzugeben. Mäntel, Jacken und Regenschirme dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung nicht in den Veranstaltungsräumen über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen oder Tischen platziert werden. Die Aufbewahrung an der Garderobe kostet 2 ,00 Euro. Mit der Abgabe Ihrer Stücke wird vereinbart: Der Garderobeninhaber nimmt die Stücke (als solche gelten auch Taschen und Schirme) gegen Ausgabe einer Garderobenmarke für die Öffnungszeit der Garderobe in Aufbewahrung. Der Gast ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen die sich in den abgegebenen Garderobenstücken befinden selbst zur Aufbewahrung zu übernehmen. Die Aushändigung der abgegebenen Stücke erfolgt nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke an denjenigen, der die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass dessen Berechtigung für die Entgegennahme der Stücke zu prüfen ist. Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der Stücke, spätestens mit der Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Stücke dem Garderobeninhaber oder Garderobenpersonal anzuzeigen. Eine Ersatzpflicht des Garderobeninhabers tritt nur dann ein,  wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nachweislich durch einen unserer Mitarbeiter verursacht wurde. Und nur bis zu einem Betrag, der dem Fünfzigfachen des Aufbewahrungspreis (Garderobe 2 ,00€) für eine Nacht entspricht. Der Inhalt der Garderobe ist grundsätzlich nicht versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das Sachen, welche in der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen ist, die nicht in unserer Obhut genommen wurden, bei Verlust oder Beschädigung kein Ersatzanspruch besteht. Für abhanden gekommene Garderobenmarken sind 5,00 Euro Ersatz zu entrichten, die bei Wiederauffinden zurückerstattet werden.

Einlasszeiten, Zuspät-Kommen bei Konzerten
Einlass ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die Veranstaltungsräume dürfen nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte bzw. Stempel zeigen zu lassen. Nach Verlassen der Veranstaltungsräume berechtigt eine bereits entwertete Karte nicht zum Eintritt. Jeder Gast kann sich einen Stempel geben lassen, der einen erneuten Einlass gewährt.

Freie Platzwahl
Die Kantine ist eine Location mit freier Platzwahl. Daher gibt es auch nur eine Platzkategorie. Platzreservierungen sind nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.

Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Zugang zur Kantine / Yard Club erfolg über eine Rampe , so dass ein Zugang leicht möglich ist.

Eine behindertengerechte Toilette haben wir leider nicht.

Tiere
Es ist nicht gestattet, Tiere in die Veranstaltungsräume oder Biergarten mitzuführen.

Kleinkinder & Säuglinge
Aus kinderschutzrechtlichen Gründen ist der Eintritt mit Kindern im Alter bis 8 Jahren nicht gestattet.

Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.

Die Geschäftsführung