Jugendschutz

Aufenthaltsberechtigung zu Konzert-Veranstaltungen:

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu unseren Konzerten nicht gestattet, auch nicht mit eigenem Ticket. Ausgeschlossen davon sind Kinderveranstaltungen.

Kindern ab 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigte/n und mit entsprechendem Gehörschutz gestattet. Eltern haften für ihre Kinder. Es wird pro Kind ein eigenes Ticket benötigt. Wir empfehlen den Eintritt mit Kindern ausdrücklich nur zu inhaltlich kindgerechten Veranstaltungen.

• 14 bis 15 Jahre:  Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern, sowie mit der Kopie des Personalausweises eines Elternteils. Die/der Jugendliche muss bis zum Einlass begleitet werden und nach der Veranstaltung dort wieder abgeholt werden.

• 16 bis 17 Jahre: Zutritt nur bis 24 Uhr.

• Ab 18 Jahre: Keine Einschränkung.

Bei Party-Veranstaltungen ist der Einlass ohne Ausnahme erst ab 18 Jahren erlaubt.

Im Einzelfall behalten wir uns vor, den Einlass zu verwehren!