Jugendschutz

Bei Party-Veranstaltungen ist der Einlass erst ab 18 Jahren erlaubt.

Aufenthaltsberechtigung zu Konzert-Veranstaltungen:
Unter 14 Jahren: Den Jugendlichen ist der Zutritt zu einer Veranstaltung ohne elterliche Begleitung nicht gestattet.

Zwischen 14 – 16 Jahren: Die Jugendlichen dürfen ohne Begleitung bis 22:00 Uhr eine Veranstaltung besuchen, danach müssen sie das Haus verlassen.

Zwischen 16 – 18 Jahren: Die Jugendlichen dürfe ohne Begleitung eine Veranstaltung bis 24:00 Uhr besuchen, danach müssen sie das Haus verlassen.

Eine von den Erziehungsberechtigten zur Aufsicht beauftragte Person ist möglich. Hierfür benötigen wir eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einlassberechtigung sowie jeweils eine Kopie des Personalausweises des Erziehnungsberechtigten und der Begleitperson. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Im Einzelfall behalten wir uns vor den Einlass zu verwehren!