Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KANTINE KULTURBETRIEB GmbH:

  1. Die Kantine ist von den jeweils verantwortlichen Veranstaltern beauftragt und ermächtigt, den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in deren Namen zu vermitteln und durch Verkauf der Eintrittskarten abzuschließen. Die betreffenden Veranstalter haben der Kantine zudem ermächtigt, die Eintrittsgelder aus diesen Verkäufen von den Kunden im eigenen Namen auf Rechnung des Veranstalters einzuziehen, um sie an ihn weiterzuleiten. Aufgrund der reinen Mittlerstellung von der Kantine kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Sofern der Kunde Ansprüche oder sonstige Beschwerden gegen den Veranstalter zu richten wünscht, wird die Kantine ihm auf per Telefon (0221 – 167916- 0) oder per E-Mail (kontakt@kantine) zu stellende Anfrage den Namen und die Adresse des zuständigen Veranstalters mitteilen.
  2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
    Eintrittskarten werden jedoch dann von der KANTINE zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird und dieser der KANTINE die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot der KANTINE sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: DIE KANTINE KULTURBETRIEB GmbH, Neusser Landstr. 2, 50735 Köln.
  3. Es werden Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket für einen unmittelbar bei der KANTINE vorgenommenen Bestellvorgang erhoben. Auf die Höhe der Auftragspauschale, die variieren kann, wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Die im KANTINE NLINE SHOP erworbenen Tickets werden ausschließlich als Print-at-Home Tickets per E-Mail versendet. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
  4. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die KANTINE nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KANTINE und können bei ausbleibender Bezahlung von der KANTINE vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.
    Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei der KANTINE schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um der KANTINE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die KANTINE ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.
    Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind der KANTINE spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um der KANTINE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die KANTINE kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
    Tickets, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines „Tickets“ oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem „Ticket“ wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.
  5. Die KANTINE haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld der KANTINE und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: Die KANTINE bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften die KANTINE bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung der KANTINE bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die KANTINE haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die KANTINE keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
  6. Der Weiterverkauf von bei KANTINE erworbenen zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
  7. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die KANTINE ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die der KANTINE mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
  8. Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
  9. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
  10. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
  11. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Ton-aufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.
  12. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
  13. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
  14. Bei Zuwiderhandlung gegen die KANTINE-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
  15. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot der KANTINE getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Köln.